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Information des Honorarkonsulates der Russischen Föderation in Stuttgart für Unternehmen im Konsularbezirk Baden-Württemberg
Das deutsch-russische Abkommen zur Erleichterung des Reiseverkehrs von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland und Staatsangehörigen der Russischen Föderation wurde am 9. Dezember 2003 zwischen dem Bundesinnenminister Otto Schily und dem damaligen Außenminister der Russischen Föderation Igor Ivanov geschlossen und hat seit 1. Januar 2004 Gültigkeit. Den Wortlaut des Abkommens finden Sie in deutscher Sprache auf der Website des Honorarkonsulates der Russischen Föderation in Stuttgart unter dem Link ‚Aktuelles‘. Die Durchführungsbestimmungen zum Abkommen sind nun geklärt, so dass das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn und die anderen vier diplomatischen Missionen der Russischen Föderation in Deutschland damit begonnen haben, deutschen Geschäftsleuten gemäß Artikel 7 des oben genannten Abkommens auf Empfehlung der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation ohne förmliche Einladungen Visa zur mehrfachen Einreise in die Russischen Föderation mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren zu erteilen!
Dasselbe gilt auch für Geschäftsleute aus Russland, die nach Deutschland reisen, wobei die Zuständigkeit für die Erteilung der Empfehlung bei den deutschen Industrie- und Handelskammern liegt.
Die für die Empfehlung zwecks Erteilung des 5-Jahres-Visums zuständige Stelle ist das Departement für die Akkreditierung ausländischer Firmen bei der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation (HIK RF), geleitet von Herrn Jurij Denisenkov . Telefonnummern der Beratungsstelle in Moskau: 007 (095) 929 02 62, 007 (095) 929 02 21 und 007 (095) 929 04 51 oder 007 (095) 929 04 52.
E-Mail: daif@tpprf.ru . Internet: www.tpprf.ru/ru/main/accreditation/akkred/dviza (und www.russia.de).
Folgende Unterlagen sind beim Departement für Akkreditierung der ausländischen Firmen einzureichen:
- Schreiben an Herrn Jurij Denisenkov
(Die Form des Anschreibens unterscheidet sich, je nachdem, ob die Firma bei der HIK der RF akkreditiert ist oder nicht. Musterbriefe zum Download: Nicht akkreditierte Firmen , akkreditierte Firmen .)
- Kopien der Seiten des Reisepasses mit Personaldaten
- Überweisungsbeleg der Bearbeitungsgebühr
- Empfehlungsschreiben der zuständigen baden - württembergischen Industrie- und Handelskammer
Die Erteilung des Visums erfolgt in den konsularischen Einrichtungen der Russischen Föderation in Deutschland nach Vorlage der üblichen Visumantragsunterlagen. Die Visumbearbeitungsgebühr für ein Visum mit Gültigkeitsdauer von fünf Jahren unterscheidet sich nicht von der Gebühr des für ein Jahr gültigen Dauervisums! Zum Seitenanfang
Konsularische Beglaubigung
Die konsularischen Beglaubigungen erfolgen in diplomatischen Missionen der russischen Föderation.
- Konsularbezirke der russischen diplomatischen Missionen
Botschaft der Russischen Föderation in Berlin
Konsularbezirk: Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
- Generalkonsulate der Russischen Föderation
Bonn-Bad Godesberg
Konsularbezirk: Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Hamburg
Konsularbezirk: Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Leipzig
Konsularbezirk: Länder Sachsen und Thüringen
München
Konsularbezirk: Land Bayern
- Honorarkonsulate der Russischen Föderation
Honorarkonsulat der Russischen Föderation in Nürnberg
Honorarkonsulat der Russischen Föderation in Düsseldorf
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Übergang der Vollmacht vom Außen- zum Innenministerium Russlands bezüglich der Einladungsausfertigung zwecks Visumerteilung
Laut neuem Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“ hat sich ab 1. November 2002 das Verfahren der Ausfertigung von Einladungen für Angehörige anderer Staaten zur Einreise in die Russische Föderation geändert.
Das russische Außenministerium (MID) fertigt nun nur noch Einladungen durch dessen Departement für Konsulardienst und regionalen Vertretungen auf Antrag folgender Stellen aus:
- Föderale Staatsbehörden
- Diplomatische und konsularische Vertretungen ausländischer Staaten in der Russischen Föderation
- Internationale Organisationen und deren Vertretungen in der Russischen Föderation sowie ausländische Vertretungen bei internationalen Organisationen in der Russischen Föderation
Das russische Innenministerium (MWD) stellt Einladungen auf Antrag der nachstehenden Stellen aus:
- Organe der örtlichen Verwaltung
- Rechtspersonen
- Russische Staatsangehörige und ständig in Russland wohnende Ausländer
Für Einrichtungen, die sich in Moskau und im Moskauer Gebiet befinden, werden die Einladungen durch die Verwaltung für Pässe und Visa der Hauptverwaltung des Inneren (GUWD) der Stadt Moskau und für in anderen Gebieten der Russischen Föderation liegenden Einrichtungen durch entsprechende Struktureinheiten der Verwaltung für Pässe und Visa des Innenministeriums (MWD), der Staatsverwaltungen des Inneren (GUWD) sowie der Verwaltungen des Inneren (UWD) der Gebiete der Russischen Föderation erteilt. Zum Seitenanfang
In dem Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ werden folgende drei Kategorien des erlaubten Aufenthaltes genannt:
- Zeitweiliger Aufenthalt Art. 5 AusländerG
Das Recht zum zeitweiligen Aufenthalt in Russland wird auf der Grundlage eines Visums für einen ausländischen Bürger (oder im visumfreien Reiseverkehr beispielsweise für Ukrainer) gewährt. Vor Ablauf des alten Visums muss der ausländische Bürger Russland verlassen, selbst wenn ihm bereits ein neues Visum für einen erneuten Aufenthalt erteilt wurde, das lückenlos an das abgelaufene Visum anschließt (Für einen ukrainischen Staatsbürger beträgt die maximale Aufenthaltsdauer nun 90 Tage, wobei diese auf maximal ein Jahr ab Einreise verlängerbar sein wird). Insbesondere die Verkürzung, aber auch die Verlängerung der Aufenthaltsdauer des ausländischen Bürgers liegt ganz im Ermessen der zuständigen Innenbehörde und ist nicht im Gesetz festgeschrieben.
- Zeitweiliger Wohnsitz Art. 6 AusländerG
Ein ausländischer Bürger erhält die Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz für maximal drei Jahre. Sie soll im Rahmen einer jährlich durch die Regierung bestimmten Quote erteilt werden. Bei bestimmten Personenkreisen wie Ausländern, die früher die sowjetische Staatsangehörigkeit hatten oder bei Ausländern, die mit einem auf dem Territorium der Russischen Föderation lebenden russischen Staatsbürger verheiratet sind, sowie bei bestimmten ausländischen Investoren kann auch ohne Quote über die Erlaubnis zum zeitweiligen Wohnsitz entschieden werden. Die Quoten wurden von der russischen Regierung bis dato noch nicht festgelegt. Der Antrag auf Erteilung eines zeitweiligen Wohnsitzes wird bei der zuständigen Behörde für innere Angelegenheiten gestellt. Die Bearbeitungsdauer für diesen Antrag beträgt sechs Monate. Wird ein Antrag abgelehnt, kann er frühestens innerhalb eines Jahres nach seiner Ablehnung neu gestellt werden.
- Ständiger Wohnsitz Art. 8 AusländerG
Der ständige Wohnsitz kann beantragt werden, soweit der betreffende Ausländer mindestens ein Jahr auf der Grundlage eines zeitweiligen Wohnsitzes in Russland gelebt hat. Der ständige Wohnsitz wird für fünf Jahre erteilt und kann beliebig oft verlängert werden. Der Ausländer genießt dann die Erlaubnis der freien Ein- und Ausreise sowie unbeschränktes und territorial unbegrenztes Arbeitsrecht.
- Vorschriften zur Registrierung
Ein Ausländer ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft am Zielort in der Russischen Föderation registrieren zu lassen. Für die Registrierung ist nun fast ausschließlich die jeweilige Behörde für innere Angelegenheiten zuständig (Ausnahme Diplomaten und deren Familienangehörige).
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Visum für Geschäfts- und Dienstreisen, für Reisen zwecks Studienaufenthalt,
Kultur- oder Schüleraustausch, bzw. wegen humanitärer und karitativer Hilfeleistungen
Seit Dezember 2003 besteht ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation , welches die Einreise, die aufgrund oben genannter Visumkategorie erfolgt, erleichtern soll. Sie finden den Originaltext des Abkommens in deutscher Sprache über unsere Webseite unter „Aktuelles“ oder auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Moskau unter http://www.deutschebotschaft-moskau.ru.
Für die Beantragung des Visums müssen im Generalkonsulat folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Ein gültiger Reisepass im Original mit Passbild. Der Pass muss mindestens noch sechs Monate nach Ende der Reise gültig sein und über zwei leere Seiten verfügen! Das Visum wird in den Pass eingeklebt. Es werden auch Ersatzpässe akzeptiert. Mitreisende Kinder, die keinen Kinderausweis mit Passbild besitzen und älter als 4 Jahre sind, benötigen ein amtlich eingeklebtes Lichtbild im Reisepass des Elternteils, in dessen Visum das Kind eingetragen wird.
- Ein Passfoto (ohne Sonnenbrille oder getönte Brille und nicht im Profil) im Format 3 cm x 4 cm. Das Passbild kann rechts oben auf den Visumantrag geklebt werden.
- Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine vollständig ausgefüllter, persönlich unterschriebener Visumantrag. Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visumantrag erforderlich. Das Kennzeichen, Modell und die Farbe des Kraftfahrzeuges müssen angegeben werden, da diese Information in das Visum eingetragen werden. Das mitreisende Kind muss auf dem Visumantrag (unter Punkt 22) jenes Elternteils vermerkt sein, in dessen Visum das Kind eingetragen werden soll.
- Eine Originaleinladung bzw. ein Telex (elektronische Befürwortung) des Russischen Außenministeriums oder seiner Regionalvertretungen bzw. des Russischen Innenministeriums oder seiner Regionalvertretungen (PWS- oder UWIR-Behörde) für Dauervisa und Einreisevisa zwecks Erwerbstätigkeit oder Studium (3, 6 oder 12 Monate Gültigkeit) bzw. eine vom Außenministerium bzw. Innenministerium der Russischen Föderation ausgestellte Einladung im Original oder als gut lesbares Fax für Visa zur einmaligen oder zweimaligen Einreise . In dringenden Fällen kann eine elektronische Befürwortung des Russischen Außenministeriums oder seiner Regionalvertretungen direkt an das Generalkonsulat gesandt werden.
Zusatzinformation: Das russische Außenministerium fertigt Einladungen durch dessen Departement für Konsulardienst und regionale Vertretungen auf Antrag folgender Stellen: 1. Föderale Staatsbehörden, 2. Diplomatische und konsularische Vertretungen ausländischer Staaten in der Russischen Föderation, 3. Internationales Organisationen und deren Vertretungen sowie ausländische Vertretungen bei internationalen Organisationen in der Russischen Föderation, 4. Behörden der Föderationssubjekte. Das russische Innenministerium stellt Einladungen durch entsprechende Struktureinheiten für Pässe und Visa der Verwaltungen des Inneren in den Föderationssubjekten auf Antrag folgender Kategorien aus: 1. Organe der örtlichen Verwaltung, 2. Rechtspersonen.
- Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes, vom Antragsteller unterschriebenes Krankenversicherungsformular. (Für Bürger der Schengener Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, sowie für Bürger Israels, Estlands, Bulgariens und der Tschechischen Republik gilt bei Reisen nach Russland eine Krankenversicherungspflicht.) Die jeweils aktuell anerkannten Versicherungsgesellschaften finden Sie immer auf der Website der Russischen Botschaft in Berlin unter www.russische-botschaft.de . Zusätzlich muss eine Kopie der Versicherungspolice vorgelegt werden.
Allgemeine Informationen:
Jahresvisa: Bei mehrfachen Reisen im Laufe eines Jahres empfiehlt sich die Beantragung eines Jahresvisums. Hierbei gelten die gleichen Formalitäten wie zuvor beschrieben. Die Gebühren richten sich auch hier nach der Bearbeitungszeit. Benötigen Sie ein Jahresvisum noch am Tag der Einreichung der Antragsunterlagen, kostet dies 340,- Euro. Die günstigste Variante bei einer Bearbeitungszeit ab 15 Arbeitstagen beträgt 265,- Euro (255,- Euro + 10,- Euro für den Postweg).
HIV-Test: Falls nur ein Einreisevisum beantragt wird und ein Aufenthalt in der Russischen Föderation von mehr als 3 Monaten vorgesehen ist, muss bei der Visumbeantragung eine negative HIV-Testbescheinigung mit der Gültigkeit von drei Monaten ab dem Tag der ärztlichen Untersuchung vorgelegt werden.
Für Bürger von Drittländern ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Andernfalls muss das Visum im Heimatland beantragt werden. Bitte vergessen Sie nicht die zusätzlichen Konsulargebühren für Bürger aus Drittländern , die eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen.
Mitreisende Kinder , die in der Einladung der Eltern aufgeführt sind und in das Visum der Eltern eingetragen werden, zahlen keine Visumgebühren. Falls sie ein eigenes Visum erhalten, sind die Gebühren laut Gebührenliste zu entrichten.
Falls der Zweck Ihrer Reise einem Studienaufenthalt, einem Kultur- oder Schüleraustausch, oder humanitärer bzw. karitativer Hilfe dient, muss die Einladung den Sondervermerk „gebührenfrei“ enthalten, damit das Visum für Sie kostenfrei ist.
Bürger mit gültigen Auslandsreisepässen der Republiken Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Moldau, Tadschikistan, Usbekistan, der Ukraine und der Kirgisischen Republik benötigen kein Visum für die Einreise in die Russische Föderation. An der Grenze zur Russischen Föderation werden keine Visa ausgestellt!
Visa für die Einreise in oder den Transit durch andere GUS-Staaten werden von den Konsulaten der jeweiligen GUS-Staaten ausgestellt.
Beachten Sie bitte auch, dass alle russischen diplomatischen Missionen in Deutschland, d. h. die vier Generalkonsulate der Russischen Föderation in Hamburg, Leipzig, Bonn und München sowie die Russische Botschaft in Berlin, an den russischen Nationalfeiertagen geschlossen sind. Bitte kontrollieren Sie die Daten Ihres Visums (Name, Geburtsdatum, Passdaten, Ein- und Ausreisedatum, mitreisende Kinder) gleich nach Erhalt des visierten Passes und nicht erst kurz vor der Abreise, so dass etwaige Fehler rechtzeitig im Generalkonsulat korrigiert werden können! Das Generalkonsulat der Russischen Föderation in München kann nicht dafür haftbar gemacht werden, falls unvollständige oder falsche Daten im Visum zu Reiseverzögerungen führen.
Der Visumantrag soll nicht früher als drei Monate vor der geplanten Reise nach Russland abgegeben werden.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumanträge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Russland
Einwohner Baden-Württembergs beantragen Visa für Russland beim Generalkonsulat der Russischen Föderation in Frankfurt ,
Eschenheimer Anlage 33-34,
Telefon: (069) 596 745 01 / 03,
Fax: (069) 596 745 05.
Für Bürger in Baden-Württemberg, Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz ist das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn-Bad Godesberg zuständig. Visum-Auskunftstelefon (deutsch und russisch) 0228/38679-31, 0228/38679-31, Telefax 0228/312164. Internet: www.bonn.russische-botschaft.de/Visa_D.htm .
Die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin berät Bürger des Konsularbezirkes Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unter dem Visum-Auskunftstelefon 030/22651184 oder gebührenpflichtigem Fax 0190/773313 (0,78 Euro pro Minute) und auf der Website http://www.russische-botschaft.de
Einwohner der Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein können sich an das Russische Generalkonsulat in Hamburg (Telefon 040/2276380) wenden.
Bürger der Länder Sachsen und Thüringen konsultieren in Visumfragen an das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Leipzig , Telefon 0341/5851876 oder 0341/5902923. Zum Seitenanfang
Touristenvisum
Die persönliche Beantragung beim Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn, Waldstrasse 42, ist am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 8:30 Uhr bis 13 Uhr außer, donnerstags und an russischen Nationalfeiertagen möglich.
Für die Beantragung des Visums müssen im Generalkonsulat folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Ein gültiger Reisepass im Original mit Passbild bzw. ein Kinderausweis mit Passbild. Der Pass bzw. Kinderausweis muss mindestens noch sechs Monate nach Ende der Reise gültig sein und über zwei leere Seiten verfügen! Das Visum wird in den Pass eingeklebt. Es werden auch Ersatzpässe akzeptiert. Mitreisende Kinder, die keinen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, benötigen ein amtlich eingeklebtes Lichtbild im Reisepass des Elternteils, in dessen Visum das Kind eingetragen wird.
- Ein Passfoto (ohne Sonnenbrille oder getönte Brille und nicht im Profil) im Format 3 cm x 4 cm. Das Passbild kann rechts oben auf den Visumantrag geklebt werden.
- Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine vollständig ausgefüllter, persönlich unterschriebener Visumantrag. Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visumantrag erforderlich. Das Kennzeichen, Modell und die Farbe des Kraftfahrzeuges müssen angegeben werden, da diese Information in das Visum eingetragen wird. Das mitreisende Kind muss auf dem Visumantrag (unter Punkt 22) jenes Elternteils vermerkt sein, in dessen Visum das Kind eingetragen werden soll.
- Ein touristischer Voucher (Gutschein) und die Reisebestätigung eines russischen Reiseveranstalters in Form einer offiziellen .Bestätigung über die Aufnahme eines ausländischen Touristen. (.подтверждение о приеме иностранного туриста.) . Mitreisende Kinder bis 16 Jahre , die im Pass der Eltern eingetragen sind, müssen in der Bestätigung und dem Voucher genannt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung eines Touristenvisums nur selbst vornehmen können, wenn Sie die beiden genannten Dokumente von einem russischen Reiseveranstalter bzw. dem Hotel, in dem Sie in Russland untergebracht sein werden, angefordert haben. Ist dies nicht der Fall, so werden in der Regel deutsche Reisebüros mit Visumservice beauftragt.
- Falls ein Kind nur mit Begleitperson und ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil nach Russland reist, müssen die Eltern bei einem deutschen Notar eine Einverständniserklärung zur Ausreise ihres Kindes für den Reisezeitraum beglaubigen lassen.
- Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes, vom Antragsteller unterschriebenes Krankenversicherungsformular. (Für Bürger der Schengener Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, sowie für Bürger Israels, Estlands, Bulgariens und der Tschechischen Republik gilt bei Reisen nach Russland eine Krankenversicherungspflicht.) Die jeweils aktuell anerkannten Versicherungsgesellschaften finden Sie immer auf der Website der Russischen Botschaft in Berlin. Zusätzlich muss eine Kopie der Versicherungspolice vorgelegt werden.
- Ein von der Bank abgestempelter Durchschlag des Überweisungsbeleges der Visumgebühren. Nicht akzeptiert werden Bargeld, Schecks oder online banking Formulare!
Bei persönlicher Beantragung in Frankfurt beachten Sie bitte:
a. Aufgrund der vielen Besucher ist es empfehlenswert, möglichst früh, d. h. am besten bis 8:30 Uhr, beim Russischen Generalkonsulat in der Waldstrasse 42 zu erscheinen. Die Antragsunterlagen müssen vor 10 Uhr eingereicht sein, damit der visierte Pass am selben Tag zwischen 12 und 13 Uhr wieder abgeholt werden kann.
b. Der Antragsteller muss nicht persönlich vorsprechen, sondern kann auch einen bevollmächtigten Boten entsenden.
Für Bürger von Drittländern ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Andernfalls muss das Visum im Heimatland beantragt werden. Bitte vergessen Sie nicht die zusätzlichen Konsulargebühren für Bürger aus Drittländern, die eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen.
Mitreisende Kinder , die in der Einladung der Eltern aufgeführt sind und in das Visum der Eltern eingetragen werden, zahlen keine Visumgebühren. Falls sie ein eigenes Visum erhalten, sind die Gebühren laut Gebührenliste zu entrichten.
Bürger mit gültigen Auslandsreisepässen der Republiken Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Moldau, Tadschikistan, Usbekistan, der Ukraine und der Kirgisischen Republik benötigen kein Visum für die Einreise in die Russische Föderation.
An der Grenze zur Russischen Föderation werden keine Visa ausgestellt!
Visa für die Einreise in oder den Transit durch andere GUS-Staaten werden von den Konsulaten der jeweiligen GUS-Staaten ausgestellt.
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Transitvisum
Die persönliche Beantragung beim Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn, Waldstrasse 42 ist am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8:30 Uhr bis 13 Uhr außer donnerstags und an russischen Nationalfeiertagen möglich.
Man unterscheidet folgende Transitvisa:
1. Transitvisum zur einmaligen Durchreise:
Dieses Transitvisum können Flugreisende bei einem Aufenthalt in der Russischen Föderation von maximal 3 Tagen bzw. 72 Stunden beantragen. Bahn- oder PKW-Reisende dürfen sich damit maximal 6 Tage in Russland aufhalten.
2. Transitvisum zur zweimaligen Durchreise:
Mit diesem Transitvisum haben Flugreisende eine maximale Aufenthaltsgenehmigung für Russland von 6 Tagen. Bahn- oder PKW Reisende dürfen sich damit maximal 10 Tage in Russland aufhalten.
Aber:
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Tagen (Kategorie: Einfaches Transitvisum und Flugreise), von mehr als 6 Tagen (Kategorie: Einfaches Transitvisum und Durchreise mit Zug oder PKW bzw. zweifaches Transitvisum und Flugreise), oder von mehr als 10 Tagen (Zweifaches Transitvisum und Durchreise mit Zug oder PKW) muss ein Touristen- oder Geschäftsvisum beantragt werden.
Für die Beantragung des Visums müssen im Generalkonsulat folgende Dokumente vorgelegt werden:
1. Ein gültiger Reisepass im Original mit Passbild bzw. ein Kinderausweis mit Passbild.
Der Pass bzw. Kinderausweis muss mindestens noch sechs Monate nach Ende der Reise gültig sein und über zwei leere Seiten verfügen! Das Visum wird in den Pass eingeklebt. Es werden auch Ersatzpässe akzeptiert. Mitreisende Kinder, die keinen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, benötigen ein amtlich eingeklebtes Lichtbild im Reisepass des Elternteils, in dessen Visum das Kind eingetragen wird.
2. Ein Passfoto (ohne Sonnenbrille oder getönte Brille und nicht im Profil) im Format 3 cm x 4 cm. Das
Passbild kann rechts oben auf den Visumantrag geklebt werden.
3. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine vollständig ausgefüllter, persönlich unterschriebener Visumantrag. Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visumantrag erforderlich. Das Kennzeichen, Modell und die Farbe des Kraftfahrzeuges müssen angegeben werden, da diese Information in das Visum eingetragen wird. Das mitreisende Kind muss auf dem Visumantrag (unter Punkt 22) jenes Elternteils vermerkt sein, in dessen Visum das Kind eingetragen werden soll.
4. Kopien der Fahr- oder Flugkarten sowie Kopien des Folgevisums (soweit vorhanden) für das Drittland.
5. Falls ein Kind nur mit Begleitperson und ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil nach Russland reist, müssen die Eltern bei einem deutschen Notar eine Einverständniserklärung zur Ausreise ihres Kindes für den Reisezeitraum beglaubigen lassen.
6. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes, vom Antragsteller unterschriebenes Krankenversicherungsformular. (Für Bürger der Schengener Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, sowie für Bürger Israels, Estlands, Bulgariens und der Tschechischen Republik gilt bei Reisen nach Russland eine Krankenversicherungspflicht.) Die jeweils aktuell anerkannten Versicherungsgesellschaften finden Sie immer auf der Website der Russischen Botschaft in Berlin unter www.russische-botschaft.de . Zusätzlich muss eine Kopie der Versicherungspolice vorgelegt werden.
7. Ein von der Bank abgestempelter Durchschlag des Überweisungsbeleges der Visumgebühren.
Bei persönlicher Beantragung in Bonn beachten Sie bitte:
a. Aufgrund der vielen Besucher ist es empfehlenswert, möglichst früh, d. h. am besten bis 8:30 Uhr, beim Russischen Generalkonsulat in der Waldstrasse 42 zu erscheinen. Die Antragsunterlagen müssen vor 10 Uhr eingereicht sein, damit der visierte Pass am selben Tag zwischen 12 und 13 Uhr wieder abgeholt werden kann.
b. Der Antragsteller muss nicht persönlich vorsprechen, sondern kann auch einen bevollmächtigten Boten entsenden.
c. Es wird ebenso wie beim postalischen Antrag nur die Bezahlung in Form der Vorlage eines von der Bank abgestempelten Überweisungsbeleges der Visumgebühren akzeptiert. Keine Barzahlung, keine Schecks, keine Kreditkarten!
Für Bürger von Drittländern ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Andernfalls muss das Visum im Heimatland beantragt werden. Bitte vergessen Sie nicht die zusätzlichen Konsulargebühren für Bürger aus Drittländern , die eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen.
Bürger mit gültigen Auslandsreisepässen der Republiken Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Moldau, Tadschikistan, Usbekistan, der Ukraine und der Kirgisischen Republik benötigen kein Visum für die Einreise in die Russische Föderation.
An der Grenze zur Russischen Föderation werden keine Visa ausgestellt!
Visa für die Einreise in oder den Transit durch andere GUS-Staaten werden von den Konsulaten der jeweiligen GUS-Staaten ausgestellt.
Beachten Sie bitte auch, dass alle russischen diplomatischen Missionen in Deutschland, d. h. die vier Generalkonsulate der Russischen Föderation in Hamburg, Leipzig, Bonn und München sowie die Russische Botschaft in Berlin, an den russischen Nationalfeiertagen geschlossen sind.
Bitte kontrollieren Sie die Daten Ihres Visums (Name, Geburtsdatum, Passdaten, Ein- und Ausreisedatum, mitreisende Kinder) gleich nach Erhalt des visierten Passes und nicht erst kurz vor der Abreise, so dass etwaige Fehler rechtzeitig im Generalkonsulat korrigiert werden können! Das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn kann nicht dafür haftbar gemacht werden, falls unvollständige oder falsche Daten im Visum zu Reiseverzögerungen führen.
Der Visumantrag soll nicht früher als drei Monate vor der geplanten Reise nach Russland abgegeben werden. Ein Touristenvisum kann spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt werden.
Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumanträge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Russland.
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Folgende Versicherungsgesellschaften zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für Reisen in die Russische Föderation werden von den russischen diplomatischen Missionen der Bundesrepublik Deutschland anerkannt (Quelle: www.russische-botschaft.de, Stand 11. November 2005) 1. ACE Insurance S.A.-N.V.
2. ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG
3. Allianz Private Krankenversicherung AG
4. Allianz Worldwide Care Ltd.-AWC Ltd.
5. ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG
6. ARAG Krankenversicherung-AG
7. ASSTEL Krankenversicherung AG
8. AXA-Colonia ZN Berlin
8. AXA-Colonia ZN Hamburg
9. AXA-Colonia ZN Mьnchen
10. AXA-Krankenversicherung AG/Shasskiye Vorota
11. Barmenia Krankenversicherung AG, gegr. 1904
12. Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
13. Berlin-Kölnische Krankenversicherung AG
14. Berlin-Kölnische Speziale Krankenversicherung AG
15. Central Krankenversicherung AG
16. CIGNE Life Insurance Company of Euroe S.A.-N.V.
17. CONCORDIA Krankenversicherung AG
18. Continentale Krankenversicherung AG
19. Debeka Krankenversicherungsverein AG
20. Deutscher Ring Krankenversicherungsverein AG
21. DKV Deutsche Krankenversicherung AG
22. ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
23. ENVIVAS Krankenversicherung AG
24. Europäische Reiseversicherung AG
25. Europa Krankenversicherung AG
26. Europ Assistance Versicherungs AG
27. Gerling Lebensversicherungs-AG
28. Globale Krankenversicherung AG
29. Global Voyager Assistance (Cyprus) - GVA
30. Hallesche-Nationale Krankenversicherung AG
31. Hallesche Krankenversicherung AG
32. Hanse-Merkur Krankenversicherung AG
33. Hanse-Merkur Reiseversicherung AG
34. HUK-Coburg-Krankenversicherung AG
35. INTER Krankenversicherung AG
36. International SOS
37. KarstadtQuelle Versicherung AG
38. LVM Krankenversicherung AG
39. Munich Reinsurance Company
40. Neckermann Versicherung AG
41. Nürnberger Krankenversicherung AG
42. Postbeamtenkrankenkasse (PBEAKK)
43. PVAG Polizeiversicherungs AG
44. R + V Krankenversicherung AG
45. Reise-Schutz Versicherung AG
46. ROLAND AG
47. Schwarzmeer und Ostsee Versicherungs-Aktiengesellschaft SOVAG
48. SIGNAL Krankenversicherung AG
49. SIGNAL Unfallversicherung AG
50. Süddeutsche Krankenversicherung AG
51. UNION Krankenversicherung AG
52. VAV
53. Victoria Krankenversicherung
54. Volksfürsorge Krankenversicherung AG
55. Württembergische Krankenversicherung AG
56. FASO
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Bearbeitungsgebühren für Visa zur Einreise in die Russische Föderation
Bankverbindung:
VISUMART |
BEARBEITUNGSGEBÜHREN FÜR VISA IN EURO
(Gebührenhöhe richtet sich nach der Bearbeitungszeit!) |
Ausstellung in 15 Arbeitstagen |
Ausstellung
in 7 – 14
Arbeitstagen
|
Ausstellung
in 2 – 6
Arbeitstagen
|
Ausstellung am nächsten
Arbeitstag**
|
Ausstellung ‚heute‘
in 3 Stunden**
|
Visum für Geschäfts-, Privat- und Transitreisen
(Einmalige Ein- und Ausreise)
|
40 |
65 |
90 |
130 |
155 |
Visum für Geschäfts-, Privat und Transitreisen zweifach
(Zweimalige Ein- und Ausreise)
|
80 |
110 |
130 |
160 |
205 |
Einreisevisum
(nur für die Einreise)
|
55 |
70 |
85 |
105 |
130 |
Touristenvisum
(Einmalige Ein- und Ausreise)
|
35 |
45 |
60 |
100 |
120 |
Touristenvisum zweifach
(Zweimalige Ein- und Ausreise)
|
65 |
75 |
100 |
130 |
155 |
Touristenvisa für Gruppen
(ab 20 Personen)*
|
25 |
30 |
50 |
90 |
105 |
Touristenvisa für Gruppen
zweifach
(ab 20 Personen)*
|
50 |
55 |
75 |
115 |
130 |
* Vorausgesetzt, alle Teilnehmer haben dieselbe Route, dieselben Ein- und Ausreiseangaben
sowie dieselbe Aufnahmeorganisation.
** Bei diesen Bearbeitungszeiten ist keine postalische Beantragung möglich!!
VISUMART |
BEARBEITUNGSGEBÜHREN FÜR VISA IN EURO
FÜR DAUERVISA (MEHRFACHE EINREISEN)
(Gebührenhöhe richtet sich nach der Bearbeitungszeit!) |
Geschäftsvisum
(unbegrenzt häufige Einreisen innerhalb des Visumzeitraums möglich) |
Ausstellung
in 15
Arbeitstagen
|
Ausstellung in 7 – 14
Arbeitstagen
|
Ausstellung
in 2 – 6
Arbeitstagen
|
Ausstellung
am nächsten
Arbeitstag**
|
Austellung ‚heute‘
in 3 Stunden**
|
Dauervisum bis 3 Monate |
100 |
110 |
145 |
180 |
200 |
Dauervisum bis 6 Monate |
140 |
155 |
170 |
200 |
215 |
Dauervisum bis 12 Monate |
255 |
270 |
290 |
300 |
340 |
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Konsulargebühren
Für Staatsbürger folgender Länder gelten ( zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren ) die folgenden Konsulargebühren:
Länder |
Geschäfts - Visum
|
Touristen - Visum
|
Transit
Geschäftlich
|
Visum
Touristisch
|
Dauervisum |
Estland |
10 |
5 |
10 |
5 |
80 |
Georgien |
5 |
2,5 |
5 |
2,5 |
10 |
Lettland |
10 |
5 |
10 |
5 |
80 |
Litauen |
10 |
5 |
10 |
5 |
80 |
Turkmenistan |
5 |
2,5 |
5 |
2,5 |
10 |
Alle übrigen Länder
|
25 |
25 |
25 |
25 |
120 |
Für Staatbürger folgender Länder gelten keine zusätzlichen Konsulargebühren:
- Algerien
- Afghanistan
- Ägypten
- Albanien
- Angola
- Bangladesh
- Botswana
- Bulgarien
- China
- Seychellen
- Djibouti
- Deutschland
- Finnland
- Ghana
- Grenada
- Großbritannien
- Guyana
- Indien
- Irak
- Iran
- Italien
- Jamaika
- Japan
- Jemen
- Kambodscha
- Kanada
- Kap Verde
- Korea (Nord)
- Kuba
- Laos
- Liberia
- Madagaskar
- Mazedonien
- Mali
- Mauretanien
- Mauritius
- Mongolei
- Mosambik
- Neuseeland
- Nicaragua
- Niger
- Pakistan
- Polen
- Rumänien
- Senegal
- Slowakei
- Somalia
- Sudan
- Syrien
- Tschechien
- Türkei
- Uganda
- Ungarn
- USA
- Vietnam
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Russische Feiertage
An diesen Tagen sind alle russischen diplomatischen Missionen in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen:
1. und 2. Januar |
Neujahr |
7. Januar |
Russisch-orthodoxes Weihnachten |
23. Februar |
Tag der Verteidiger des Vaterlandes |
8. März |
Internationaler Frauentag |
1. und 2. Mai |
Tag der Arbeit |
9. Mai |
Tag des Sieges |
12. Juni |
Unabhängigkeitstag/Nationalfeiertag |
7. November |
Tag der Versöhnung (früher: Tag der großen sozialistischen Oktoberrevolution) |
12. Dezember |
Tag der Verfassung |
Wir empfehlen aber immer auch einen Blick auf die Website der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin www.russische-botschaft.de .
Grund: Wenn ein russischer Feiertag auf einen Donnerstag fällt, kommt es vor, dass die russische diplomatische Vertretung am darauf folgenden Freitag geschlossen und dafür am darauffolgenden Samstag für Besucher geöffnet ist!
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Einladung russischer Staatsbürger nach Deutschland
Die Einladung für russische Staatsbürger muss den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Passnummer und den Zeitraum des Besuches in Deutschland enthalten und vor Ort im Original bei der Deutschen Botschaft in Moskau oder einem der Deutschen Generalkonsulate in der Russischen Föderation (St. Petersburg, Saratow oder Novosibirsk) eingereicht werden. Vorgedruckte Einladungsformblätter sind bei den Ausländerbehörden in Deutschland erhältlich.
Zudem muss der Gastgeber bestätigen, dass er die Paragraphen §§ 66-68 AufenthG ohne räumliche Einschränkungen, d.h. für alle Schengener Staaten akzeptiert. Diese beinhalten die Haftung des Einladenden für diejenigen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Eingeladenen entstehen können (Lebensunterhalt, Krankheit und Pflegebedürftigkeit sowie eventuelle Abschiebung). Der Abschluss einer separaten Krankenversicherung (in Deutschland oder Russland) mit Gültigkeit auf dem Gebiet der Schengener Staaten ist sinnvoll. Hält sich der russische Staatsbürger mit einem aufgrund Ihrer Einladung erteilten Visum in einem anderen Schengener Staat auf, so haftet der Gastgeber auch für die dort anfallenden o. a. Kosten. Falls der Gastgeber die eventuell anfallenden Kosten für eine medizinische Behandlung nicht übernehmen will, ist vom Gast selbst eine Krankenversicherungspolice für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in den Schengener Staaten vorzulegen.
Bitte senden Sie die Einladung im Original direkt an Ihren Gast und nicht an die Deutsche Botschaft oder das zuständige deutsche Generalkonsulat.
Für Geschäftsvisa muss zusätzlich die Kopie eines beglaubigten Handelsregisterauszuges, der nicht älter als sechs Monate ist, oder eine Gewerbeanmeldung und eine Beglaubigung der Unterschrift des Einladenden vorgelegt werden.
Auf der Website der Deutschen Botschaft in Moskau sind sämtliche Visumbestimmungen nachzulesen unter www.moskau.diplo.de . Von dieser Seite kann man sich auch in die drei Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland in St. Petersburg, Novosibirsk und Kaliningrad sowie das Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Vladivostok einwählen.
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Schengener Staaten
Zu den Schengener Staaten gehören:
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Island
Italien
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Österreich
Portugal
Schweden
Spanien
Falls Sie mit einem Schengen Visum nach Deutschland eingereist sind, können Sie im Visumzeitraum auch die anderen Schengener Staaten besuchen.
Ausführliche Informationen über Visa zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft in Moskau unter www.deutschebotschaft-moskau.ru .
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Migrationskarte
Bei Einreise in die Russische Föderation muss jeder Ausländer seit 10. Februar 2003 eine Migrationskarte ausfüllen, die aus Teil A und Teil B besteht. Teil A der Migrationskarte bleibt beim Grenzbeamten. Teil B nimmt der Einreisende mit. Die Registrierung wird bei der Einreise auf Teil B vermerkt. Teil B muss dem Grenzbeamten bei Ausreise aus Russland übergeben werden.
Originale von Migrationskarten werden nicht im Voraus an Russlandreisende ausgegeben, da die Karten fortlaufende Nummern enthalten! D. h. man erhält die Karten erst im Flugzeug bzw. beim Zoll in Russland und muss diese dann persönlich ausfüllen. Zu beachten ist, dass der Reisende auf seiner Migrationskarte den Zweck der Reise (geschäftlich, touristisch, Studienaufenthalt, Transit etc.) und die einladende Organisation in Übereinstimmung mit den Visumangaben im Reisepass einträgt!
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